Öffentliche Schriftstücke zur Weiterverwendung
- 2025_05_11 Schreiben an Landrat Laumer nach rundem Tisch.pdf
Mit den Anhängen: - 2025_03_12 Martin Stümpfig (MdL), Gutachten Umfassung und Umzingelung.pdf
- 2024_07_09 Windvorranggebiete Bürgermeisterschreiben.pdf
- 2025_03 Unwirtschaftlichkeit und umzingelnde Wirkung von WKA aus 2013.pdf
- Eingegangene Antwort: 2025_05_26 Stellungnahme Planungsverband Donau-Wald und Landrat Laumer.pdf
- 2025_03_07 Allgemeine Laber Zeitung, Windkraft Eldorado wider Willen.pdf
- 2024_11_05 Bereitgestellte Grundsätze für den Stadtrat Geiselhöring ohne Rückmeldung (zugestimmt vom Gemeinderat Laberweinting)
Regionaler runder Tisch
- Johann Grau, Bürgermeister Laberweinting
- Robert Winderl, Geschäftsleitung Gemeinde Laberweinting
- Herbert Lichtinger, Bürgermeister Geiselhöring
- Elena Gehlich, Energieagentur Regensburg e.V., Windkümmerer
- Tobias Beck, MdL
- Josef Zellmeier, MdL
- Josef Laumer, Landrat Straubing-Bogen
(zum Zeitpunkt des Fotos schon abgereist) - Moritz Seissler, Geschäftsführung Planungsverband Donau-Wald
(krank) - Alois Rainer, MdB
(entschuldigt, Ernennung zum Bundesminister) - EjUn Sprecher (Heinrich Bollinger, Simon Berleb, Sonja Laubner, Andreas Berleb, Laura Wagner-Hamoshi)

BayernAtlas zu unwirtschaftlichen Hermann-Flächen
Der BayernAtlas zeigt in seiner aktuellsten Version welche Waldgebiete (die meisten als Windvorranggebiete geplant) für Windkraft geeignet oder eher ungeeignet sind.
So sind zum Beispiel die Flächen für den Windpark Hermann als bedingt geeignet Flächen (besonders zu prüfen) gekennzeichnet.
Quelle: https://v.bayern.de/jLg5H

Richtigstellung: "Jeder mag Ökostrom, aber kein Windrad neben seinem Haus"


Allgemeine Laberzeitung: Windkraft-Eldorado wider Willen (Ausschnitt)

Koalitionsvertrag der SPD und CDU
Der aktuelle Koalitionsvertrag mit dem Hinweis, dass die Flächenziele für 2027 von 1,1 % unberührt bleiben, jedoch die Flächenziele von 2032 von 1,8% überprüft werden.
Der Planungsverband Donau-Wald plant aktuell mit 1,8%, was wir in Frage stellen, da es laut unserer Annehmung auch keine rechtliche Grundlage zum jetzigen Zeitpunkt hierfür gibt.
Auch wird wieder über mehr Mitwirkungsrechte für die Kommune gesprochen, was durch die Gesetztes Änderungen im Jahr 2022, 2023 und 2024 eher zurückgefahren wurde.
